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13.10.2015
Kirche pocht weiter auf "flankierende Maßnahmen".

Fristenregelung: Experten raten zu Beibehaltung im Strafgesetz

Kirchliche Lebensschutz-Expertin Merckens: „Kirche pocht weiter auf "flankierende Maßnahmen".

40 Jahre nach Einführung der Fristenregelung in Österreich sollte die Gesetzeslage für den Schwangerschaftsabbruch überdacht werden: Das war der Tenor einer Debatte der Tageszeitung "Die Presse", die am Montagabend, 12. Oktober 2015 im Wiener Juridicum stattgefunden hat.

 

Bei der Frage, welche Änderungen nötig seien, waren sich die Diskutanten jedoch uneins: Während Abtreibungskliniken-Betreiber Christian Fiala den völligen Verzicht gesetzlicher Regelungen für Schwangerschaftsabbruch befürwortete, pochte Behindertenanwalt Erwin Buchinger auf ein Verbot der Spätabtreibung für Behinderte. Als Kirchenvertreterin forderte die Juristin Stephanie Merckens die Umsetzung der "flankierenden Maßnahmen" - wie Hilfen für Mütter, bessere Schwangerenberatung und eine Abtreibungsstatistik.

Der einst mit den Stimmen der alleinregierenden SPÖ und gegen jene der ÖVP und FPÖ beschlossene Paragraph 97 des österreichischen Strafgesetzbuches, der 1975 Jahren in Kraft trat, stellt den Schwangerschaftsabbruch straffrei, sofern er innerhalb der ersten drei Monate "nach vorhergehender ärztlicher Beratung von einem Arzt vorgenommen" wird. In medizinisch begründeten Fällen ist die Abtreibung auch danach und ohne Frist möglich: zur Abwendung einer ernsten Gefahr für das Leben der Schwangeren oder eines schweren Schadens ihrer Gesundheit, bei ernster Gefahr für schwere geistige oder körperliche Schädigung des Kindes, oder wenn die Schwangere bei der Empfängnis noch unter 14 Jahre alt war. Gilt diese Regelung auch als liberal, ist ihre Verankerung im Strafgesetzbuch dennoch in Diskussion.

 

"Umdenken nötig"

Klar für die Beibehaltung der Verortung im Strafgesetzbuch sprach sich Merckens aus - sie ist Referentin für Bioethik und Lebensschutz am Institut für Ehe und Familie der Bischofskonferenz. Nicht nur das ungeborene Leben werde dadurch geschützt, sondern auch die betroffenen Mütter, "vor Abtreibung gegen ihren Willen, und gegen Druck von außen, der auf sie häufig ausgeübt wird", so die Juristin. Häufig stünden jedoch gesellschaftliche Zwänge und das Fehlen eines unterstützenden Umfeldes hinter einer Abbruchs-Entscheidung. Nötig seien hier ein Umdenken sowie das Angebot öffentlicher Hilfen und Lösungen, die Optionen für ein Leben mit dem Kind aufzeigen. "Derzeit ist die Kirche eine der wenigen Dienstleister, die Schwangere in Not unterstützen. Es gibt keine öffentlichen Fonds", betonte Merckens.

Die katholische Kirche "konnte sich nie und wird sich nie mit der Fristenregelung abfinden, da es bei Abtreibung immer um die Tötung eines Menschen geht", stellte die Lebensschutz-Referentin klar. Aus einer einstigen Ausnahmeregelung, bei der man Frauen in schwerer Entscheidungssituation nicht auch noch bestrafen wolle, habe sich heute eine Erwartungshaltung gebildet. "Die Gesellschaft erwartet sich: Wenn dir schon ein Kind passiert, werde selber damit fertig." Statt einer Befreiung der Frau und mehr Selbstbestimmung ortete Merckens deshalb ein "Versagen" des Feminismus: "Er hat uns keine Antwort darauf gegeben, wie wir unsere Monopolstellung - dass wir Kinder haben können - sicherstellen können, und als selbstbewusste Frauen einen ganzheitlichen Weg finden." "Aktion Leben" warnt vor Bagatellisierung

Eine Herausnahme der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch wäre eine "völlige Bagatellisierung" dieser Notmaßnahme, erklärte am Dienstag die "Aktion Leben" per Aussendung. Der Kompromiss des Verbots mit weitgehender Straffreistellung sei sinnvoll, da es nicht "wertneutral" sein könne, ob ein Kind geboren wird oder nicht, so Generalsekretärin Martina Kronthaler. Befremdet äußerte sie sich darüber, dass sich Österreichs Politik nicht für eine möglichst geringe Abbruchzahl sowie für die Erhebung seriöser Zahlen und sozialwissenschaftlicher Hintergründe einsetze. Erst dadurch wäre eine "sachliche, unaufgeregte" Beschäftigung mit dem Thema möglich, doch würden sich gerade Liberalisierungs-Befürworter gegen eine Verbesserung der Datenlage stellen. Kronthaler: "Das ist inakzeptabel."

Weitere Argumente für eine Beibehaltung der Fristenregelung im Strafgesetzbuch sind für die "Aktion Leben" der Schutz der Gewissensfreiheit von Ärzten und Krankenpflegepersonal sowie der Druckabbau von Frauen, die von anderen zu einem Abbruch genötigt werden und sich dem dank der Strafregelung widersetzen können. Würde sie hingegen aus dem Gesetz herausgenommen, bringe dies eine "vorbehaltlose Freigabe von Spätabbrüche, die ab der 16. Schwangerschaftswoche mit einer eingeleiteten Geburt einhergehen" mit sich; immer wieder komme es zur Tötung lebensfähiger Kinder, so Kronthaler. Zu erwarten sei dann zudem ein "Abtreibungs-Tourismus nach Österreich", der vor allem den Anbietern zugute komme.