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05.02.2016
Was können Missionare tun?

"Missionare der Barmherzigkeit": Was hinter der Vollmacht steckt

Was können Missionare der Barmherzigkeit tun? Papst stattet 1.000 Priester mit besonderer Befugnis aus.

Über 1.000 "Missionare der Barmherzigkeit" sendet Papst Franziskus am Aschermittwoch, 10. Februar 2016 in die Diözesen der Welt aus. Die Beichtväter sind mit der Vollmacht ausgestattet, auch jene Sünden vergeben zu können, von denen per se eigentlich nur der Heilige Stuhl lossprechen kann. Der Münsteraner Kirchenrechtsexperte Klaus Lüdicke erklärt, wozu die Vollmacht des Papstes tatsächlich bemächtigt.

 

Sünde und Tatstrafe

Grundsätzlich sei zwischen Sünde und der mit ihr verbundenen Tatstrafe zu unterscheiden. Von der Sünde an sich, "also der im Gewissen belastenden Schuld vor Gott", könne, so Lüdicke, jeder Beichtvater lossprechen - "auch ohne die neue Initiative des Papstes". Die Aufhebung einer Tatstrafe obliegt in einigen Fällen jedoch dem Heiligen Stuhl oder dem Ortsbischof.

Bekanntestes Beispiel ist die Sünde der Abtreibung, die mit der Tatstrafe der Exkommunikation einhergeht. Die Aufhebung der Tatstrafe ist im Fall der Abtreibung dem Ortsbischof vorbehalten. Im Fall der Abtreibung lockerte Franziskus die Regelung bereits im September letzten Jahres. Seither ist es im "Jahr der Barmherzigkeit" allen Priestern erlaubt, auch die mit Abtreibung verbundene Tatstrafe der Exkommunikation aufzuheben.

Jene Tatstrafen, die nur der Heilige Stuhl aufheben kann und ab Aschermittwoch auch die rund 1.000 Missionare der Barmherzigkeit, sind in den "canones" 1367, 1370, 1378, 1382 und 1388 des Kirchenrechts, des sogenannten "Codex Iuris Canonici", beschrieben. Es sind dies die Verunehrung der Eucharistie (canon 1376), ein körperlicher Angriff auf den Papst (canon 1370), die Lossprechung einer beichtenden Person, mit der der Priester zuvor Geschlechtsverkehr hatte (1378), die unerlaubte Bischofsweihe (1382), der Bruch des Beichtsiegels (1388). Seit der Erweiterung der Strafbestimmung im Codex von 2010 gehört hier dazu auch der Versuch, einer Frau das Weihesakrament zu spenden.

 

Keine Vollmacht zur Sündenvergebung

Von einer besonderen Vollmacht zur Sündenvergebung könne deshalb streng kirchenrechtlich nicht gesprochen werden, so der Experte. Der Kern der Vollmacht richte sich vielmehr auf die Aufhebung der mit der Sünde verbundenen Tatstrafe - jener Strafe, die mit der Begehung der Tat auch ohne ausdrückliche Verhängung von selbst eintritt; in mehreren Fällen ist dies die Exkommunikation.

Mit der Initiative setzt Franziskus ein Novum. In der Lateranbasilika, im Petersdom und in Santa Maria Maggiore gibt es zwar internationale Ordenspriester, die dem Großpönitentiar - aktuell Kardinal Mauro Piacenza - zugeordnet und für die Pilger diesbezüglich im Einsatz sind. Eine großflächige Weitergabe der Vollmacht hat es bisher allerdings noch nicht gegeben.

Für den Linzer Generalvikar und Kirchenrechtler Severin Lederhilger steht dahinter das "große Anliegen" des Papstes, "die Menschen wieder verstärkt zu Vergebung und Versöhnung in der Beichte einzuladen". Den klaren Hinweis dafür gebe der Papst wiederum in der Verkündigungsbulle: "Vielleicht haben wir es für lange Zeit vergessen, auf den Weg der Barmherzigkeit hinzuweisen und ihn zu gehen. In unserer Zeit, in der die Kirche sich der Neuevangelisierung verschrieben hat, gilt es das Thema der Barmherzigkeit mit neuem Enthusiasmus und einer erneuerten Pastoral vorzutragen."